Kita-Anmeldung

Als Träger der kommunalen Kindertagesstätten führt die Verbandsgemeinde ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 ein zentrales Anmeldeverfahren ein. Damit möchte sie gemäß § 14 Abs.1 S.1 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) sicherstellen, dass Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben und bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung haben, entsprechend betreut werden.

Alle Eltern und Sorgeberechtigten, deren Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, werden von der Verbandsgemeinde Birkenfeld automatisch angeschrieben. In diesem Schreiben werden sie aufgefordert, ihr Kind oder Kinder in einer kommunalen Kindertagesstätte der Verbandsgemeinde Birkenfeld anzumelden. Die betroffenen Eltern und Sorgeberechtigten, deren Kind im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. August des vorangegangenen Jahres vor einer möglichen Aufnahme im Kindergarten geboren wurde und in der Verbandsgemeinde Birkenfeld wohnhaft sind, erhalten dieses Anschreiben mit wichtigen Informationen bis spätestens Oktober dieses Jahres.

Wie funktioniert das Anmeldeverfahren?

  1. Kennenlernen der Kindertagesstätte
    Bis spätestens 30. November 2023 vereinbaren die Eltern oder Sorgeberechtigten einen Termin mit der jeweiligen Einrichtungsleitung, deren Kontaktdaten ebenfalls im Anschreiben übermittelt werden. Bei diesem Termin haben sie die Möglichkeit, die Kindertagesstätte persönlich kennenzulernen, Fragen zu stellen und eine Besichtigung durchzuführen.

  2. Abgabe des ausgefüllten Anmeldeformulars
    Die schriftliche Interessensbekundung muss bis spätestens 20. Dezember 2023 bei der Verbandsgemeinde Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld, oder alternativ per E-Mail an die untenstehenden Kontaktdaten eingereicht werden. Da es nicht immer möglich ist, den Erstwunsch zu erfüllen, ist es wichtig, Alternativwünsche in der Interessenbekundung anzugeben.

Nach Ablauf der Frist werden die Plätze in einem gemeinsamen Termin mit den Verantwortlichen nach einheitlichen Kriterien vergeben und die Zusagen werden anschließend an die Eltern verschickt. Die Aufnahmegespräche finden direkt zwischen den Eltern und den Einrichtungen statt. Neu hinzuziehende Familien mit Kindern, die Anspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte haben, erhalten nach der Erfassung im Melderegister (Bürgerbüro) eine entsprechende Interessensbekundung für die Kindertagesstätte.

Keine Unterlagen bis Mitte Oktober erhalten?
Es kann aus verschiedenen Gründen vorkommen, dass die Unterlagen nicht bei den Eltern und Sorgeberechtigten ankommen, zum Beispiel aufgrund von Postverlust oder Umzügen. Zudem ziehen regelmäßig neue Familien in das Gebiet der Verbandsgemeinde Birkenfeld, deren Kinder möglicherweise Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben. In solchen Fällen oder bei anderen Fragen zur Kinderbetreuung innerhalb der Verbandsgemeinde Birkenfeld bitten wir Sie, sich bei der Verwaltung unter den angegebenen Kontaktdaten zu melden.

Das Kind oder die Kinder sollen bei einer Kindertagesstätte eines freien Trägers angemeldet werden?
Wenn das Kind oder die Kinder in Kindertagesstätten freier Träger angemeldet werden sollen, bitten wir Sie, direkt Kontakt zu dem jeweiligen Träger aufzunehmen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kitas - Zentrales Aufnahmeverfahren

Fachbereich:3 (Bürgerdienste)
Postanschrift:Verbandsgemeindeverwaltung
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld

Ihr Kontakt bei uns

Frau Nadja LeonhardLeonhard, Nadja
Funktion:Sachbearbeiterin für das Zentrale Aufnahmeverfahren für die kommunalen Kindertagesstätten
Telefon:06782 990-138
E-Mail:n.leonhardinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 101, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld

Unsere Öffnungszeiten

Mo. – Fr.:08.30 – 12.00 Uhr
  
zusätzlich: 
Di.:14.00 – 16.00 Uhr
Do.:14.00 – 17.00 Uhr
Sa.:nur mit Termin
        
Sitemap